Fallmanagement
„Die Leistung (Sozialhilfe) soll sie (die Leistungsberechtigten) so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten.“ (SGB XII, § 1)
SGB XII
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Die Leistungen der Sozialhilfe umfassen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigekeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen