Fallmanagement

„Die Leistung (Sozialhilfe) soll sie (die Leistungsberechtigten) so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten.“ (SGB XII, § 1)

SGB XII

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Die Leistungen der Sozialhilfe umfassen

 

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigekeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen