Fallmanagement

„Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“ (SGB II, § 1)

SGB II

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Die Leistungen der Grundsicherung zielen darauf ab

 

  • Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen
  • die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder herzustellen
  • geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenzuwirken
  • behindertenspezifische Nachteile zu überwinden
  • Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen