Fallmanagement
„Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“ (SGB II, § 1)
SGB II
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Die Leistungen der Grundsicherung zielen darauf ab
- Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen
- die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder herzustellen
- geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenzuwirken
- behindertenspezifische Nachteile zu überwinden
- Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen