Herzlich willkommen
Sozialberatung
Existenzsicherung & Teilhabe
Zum Hintergrund
Grundsicherung SGB XII, II und BTHG
Fallmanagement SGB XII
Ziel und Aufgabe des Fallmanagements im SGB XII ist es, Verfahrensregeln zu entwickeln, um Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben z. Zt. nicht gegeben ist, die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Fallmanagement SGB II
Die Grundsicherung soll Arbeitsuchende dabei unterstützen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder beizubehalten und ihren Lebensunterhalt zu sichern, soweit sie ihn auf andere Weise nicht bestreiten können.
Bundesteilhabegesetz
Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und auf diese Weise einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen.
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Meine Beratungsleistung
Ich unterstütze gerne, so dass dieses Ziel, „Leistungen aus einer Hand“ erreicht werden kann. Art und Umfang meiner Beratung orientiert sich an dem Wissensstand der Durchführenden bzw. den fallbezogenen Erfordernissen. Orientiert an dem zuvor gesetzten Ziel legen wir im gemeinsamen Dialog Handlungserfordernisse und daraus abgeleitete notwendige Beratungshilfen meinerseits fest. Hierzu gehören u. a.
Hintergrundinformationen
Fallspezifische Beratung
Begleitung in der Umsetzung
Unterstützung beim Aufbau von Kooperationsnetzwerken
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Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus dem beruflichen Kontext leistungsberechtigten Menschen – insbesondere dann, wenn sie ihre eigenen Interessen nur schwer selbst vertreten können – unterstützend zur Verfügung zu stellen
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Zu meiner Person
Ich habe über 30 Jahre Fallmanagement-Erfahrung
Ich begleitete Menschen mit den unterschiedlichsten persönlichen Ausgangsvoraussetzungen und Erfordernissen. In diesem Zusammenhang arbeitete ich mit sämtlichen relevanten Institutionen zusammen. Diesen erfahrungsschatz teile ich gerne mit Ihnen!
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