Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz soll  Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame selbstbestimmte Lebensführung in allen Bereichen ermöglichen.

BTHG

Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel

 

  • Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einem modernen Teilhaberecht zu entwickeln
  • Die Leistungen für die Menschen mit Behinderungen am persönlichen Bedarf eines/r jeden Einzelnen auszurichten
  • Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention einen Perspektivwechsel zu vollziehen,
  • von der Ausgrenzung zur Inklusion
  • von der Fremd- zur Selbstbestimmung
  • von der Betreuung zur Assistenz, etc.